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Recht am eigenen Bild

mart5944

Smiler

Bisher habe ich zu folgenden Aufnahmen keine rechtliche Klarstellung gefunden! Es geht um die Verwendung (nicht kommerziell z. B. hier bei einem Contest) von folgenden aufgenommenen Personen:

1. Verkleidete und geschminkte Personen vor dem Kölner Dom, fotografiert und jeweils Spende in den bereitliegenden Hut geworfen!
2. Feuertanz von 2 Personen im Rahmen eines Auftritts auf öffentlicher Bühne auf einem historischen Markt. Kein Eintritt - Spende möglich.
3. Wache vor einem Geschichts-Museum in historischer Uniform.
4. Polizist bzw. Soldaten in Uniform
5. Palastwachen in Uniform.

Es mag noch mehr Beispiele geben. Unter dem Stichwort "Recht am eigenen Bild" hab ich bisher keine klare Antwort zu diesen Fällen gefunden.
Gruß
MArt
 

Pommerian

Irre sind menschlich!

AW: Recht am eigenen Bild

Es gab da m.E. vor nicht all zu langer Zeit mal ein Urteil wonach Leute die sich in der Öffentlichkeit bewegen abgelichtet werden können solange ihre Privatsphäre nicht verletzt wird und sie nicht in demütigenden Posen dargestellt sind. Wer draußen rum rennt, muss damit rechnen, mit einem Objektiv zu kollidieren. Du darfst halt nur nicht in einen geschützten Raum eindringen.

Aber ich lege da jetzt nicht meine Hand ins Feuer, aber wenn es Beschränkungen für die Öffenlichkeit gäbe hätten wir ja keine Paparazzi, was ja eigentlich auch wieder eine tolle Vorstellung wäre.
 

Lizman

Allrounder

AW: Recht am eigenen Bild

Also ich hätt jetzt ähnliches gesagt!


Aber bei Polizisten bzw. Vollzugsbeamten sollte man sowas Grundsätzlich unterlassen!!!!!
 

coolgonzo969

Mal mehr, mal weniger

AW: Recht am eigenen Bild

Schau dir mal die drei Links an,

das sagt glaubt ich alles.


KunstUrhG - Einzelnorm

Das Recht am eigenen Bild



Hab letztens, weiss aber leider nicht mehr wo, folgendes gelesen:

Jemand fotografierte auf einem Weihnachtsmarkt die Stände wegen Stimmung und so.
Er veröffentlichte die Fotos "nur" auf seiner HP.
Durch Zufall entdeckte sich eine der abgelichteten Personenauf dieser HP und
verklagte daraufhin den Inhaber der HP. Dieser wurde dazu aufgefordert
unverzüglich die Bilder aus dem Netz zu nehmen. Ob es noch eine Strafe gab weis ich leider nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Senatorin

Noch nicht viel geschrieben

AW: Recht am eigenen Bild

Naja es ist ja immer noch ein Unterschied ob ich eine einzelne Person ablichte, oder in die Menschenmenge fotografier, oder?

Zumindestens würde ich einzelne Personen darauf hinweisen, dass ich die gemachten Bilder veröffentlichen will.

Ob ich generell Polizisten oder Soldaten so freigeben würde in den Foto´s ist fraglich.

Gruss Christina
 

mart5944

Smiler

AW: Recht am eigenen Bild

Danke für die schnellen Antworten, insbesondere für die hilfreichen Link's von coolgonzo969. Hat mir schon ein wenig geholfen. Nur: Ist die Bitte um eine Spende/ein Trinkgeld und die Hingabe schon eine Bezahlung für die Verwendung des Fotos? Das wird sicher fraglich bleiben. Ich werd mich bemühen die Adressen der Feuertänzer aufzutreiben und die um ihr Einverständnis bitten.
Gruß
MArt
 

Senatorin

Noch nicht viel geschrieben

AW: Recht am eigenen Bild

Wenn die Feuertänzer doch in der Öffentlichkeit getanzt haben müssen Sie ja damit rechnen das Ihre Kunst / Vorführung fotografiert wird.

Ich weiss nicht ob man das so umlegen kann, aber wenn ich zB. auf grosse Reitturniere gehe, oder aber grosse Veranstaltungen muss ich damit rechnen das ich fotografiert werde, da gibt es dann auch ne Regelung für.:)

Ich schau nochmal wo ich das gefunden hatte, und setz es Dir dann hier rein.
 
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