Hat es drauf
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ContestAddict
Gehe zu zu einer bekannten Suchmaschine (beginnt mit G), gebe "Muay Thai" ein, wähle den Reiter "Bilder" und denke bitte daran, in der "erweiterten Suche" eine Bildgröße von mindesten 8 Megapixel einzugeben, sonst suchst du dich tot ...
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lazy lizzard
Gaaanz toller Tipp – schon mal davon gehört, dass man nicht einfach Bilder wo wegklauen darf?Gehe zu zu einer bekannten Suchmaschine (beginnt mit G), gebe "Muay Thai" ein, wähle den Reiter "Bilder" und denke bitte daran, in der "erweiterten Suche" eine Bildgröße von mindestens 8 Megapixel einzugeben, sonst suchst du dich tot ...
Nyan
Und damit kommen wir zu COL: Nimm das Bild bitte raus. Oder hast du die Erlaubnis zur Bearbeitung und Wiederveröffentlichung vom Urheber?
ContestAddict
Gaaanz toller Tipp – schon mal davon gehört, dass man nicht einfach Bilder wo wegklauen darf?
Und damit kommen wir zu COL: Nimm das Bild bitte raus. Oder hast du die Erlaubnis zur Bearbeitung und Wiederveröffentlichung vom Urheber?
PSD-Tutorials predigt IMMER WIEDER, dass das hier zu unterbleiben hat, Leute!!
Stockbilder in Hülle und Fülle zum Kleinen Preis gibt es z.B. da:
http://www.istockphoto.com/search/text/Muay%20Thai/source/basic#2bd4ef4
Da die Sache wohl nun gegessen ist, ist der Link weg.Sie dürfen:Zu den folgenden Bedingungen:
- das Werk bzw. den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen
- Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. Inhaltes anfertigen
- das Werk kommerziell zu nutzen
Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
Aktives Mitglied
Ist es denn verboten Bilder per Google zu suchen, diese abzuspeichern und für private Zwecke - d.h. einfach nur zum "just for fun"-Bearbeiten zu nutzen, die nie an die Öffentlichkeit gelangen werden? Oder darf man sich diese Bilder nicht mal abspeichern?
Hat es drauf
Ja, ist es. Es wird zwar niemand bemerken, wenn du es nur privat nutzt, das macht es aber auch nicht legal. Auch wenn sie digital und von der ganzen Welt aus abrufbar sind - diese Bilder gehören jemandem und solange es nicht ausdrücklich erlaubt ist sie zu verwenden ist es verboten.
Für Dinge in der "realen welt" scheint das jedem klar zu sein. Ich verletze ja nicht weniger das Eigentum eines anderen nur weil mich keiner dabei sieht. ("Herr Richter, ich habe den Swimming-Pool doch nur Nachts genützt."). In der digitalen Welt gehen aber die Begrifflichkeiten von Besitz und Urheberschaft verloren. Was mich dabei am meisten stört ist, dass gerade die jenigen die hier gerne das Eigentum anderer verletzen und das für selbstverständlich halten sich vermutlich furchtbar beschweren würden, wenn jemand anderer ungefragt ein Bild von Ihnen nimmt und darin herumpfuscht.
Nanati, das sollte kein persönlicher Angriff auf dich werden. Deine Frage passt ganz einfach zu dem Bild, das leider sehr viele haben. Und das halte ich für falsch! Wenn ich dir also auf den Schlips getreten bin tut es mir leid. Das ändert jedoch nichts daran was ich mit meinem Post sagen wollte.
Und jetzt aus!
Liebe Grüße.
Becks
Aktives Mitglied
Hat es drauf
Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass das Thema Urheber- und Nutzungsrecht oft ein Bisschen zu locker genommen wird
lazy lizzard
Hat es drauf
@northC: Ob ein Automatismus kurzzeitig etwas wo zwischenspeichert, damit man die Seite sehen kann (das ist ja der Sinn der Seite und somit ist diese Nutzung stillschweigend gegeben), oder ob man sich hübsch was auf die Platte archiviert um es demnächst für etwas total Anderes zu nutzen, dürfte doch wohl ein Unterschied sein.
Diese Auffassung habe ich auch hier gefunden:
http://www.infoquelle.de/Recht/Online_Recht/Urheberrechte.htm
Zitat: …Privates Download von Internet-Seiten: Zu privaten Zwecken ist ein solches Download erlaubt, jedoch nur um die Internet-Seiten zu lesen, nicht um Teile der Seiten in eigene Seiten zu kopieren.…
Oder hier:
http://www.karstenundschubert.de/uploads/media/FAQ_***********_01.pdf
Zitat: … Selbstverständlich ist auch der reine Download urheberrechtlich geschützter Werke
außerhalb von Tauschbörsen rechtswidrig. Er stellt eine Vervielfältigung im Sinne
des § 16 UrhG dar, die ebenfalls nur mit Einverständnis des Rechteinhabers vorge-
nommen werden darf. …
Klar kann man fragen: Wer wird es wissen? Aber ich kann mir auch zu Hause Geldscheine nachmachen, die täuschend echt aussehen und damit meine Wände tapezieren und fragen: Na und? Wer wird es wissen? – Deswegen bleibts aber trotzdem strafbar.
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