Wasserratte
AW: Euer schönstes Tierfoto
Laut definition der deutschen Gesetzgebung § 17. im Tierschutzgesetz wird Tierquälerei folgender maßen beschrieben:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."
Mir persöhnlich geht diese Definition allerdings noch nicht weit genug zumal schon nach dieser Definition fast jeder industrielle Mastbetrieb gegen das Tierschutzgesetzt verstößt und der Betreiber dafür zur Rechenschaft gezogen werden müsste.
Die Definition aus dem Zitat von Arthur Schopenhauer gefällt mir da schon deutlich besser ( danke Günter) denn da werden alle Lebewesen ( und das schließt uns als Menschen auch mit ein) die gleichen Rechte auf ein würdevolles Dasein eingeräumt.
Wenn ich das Zitat nun richtig interpretiere und auch meiner eigenen Intention folge dann ist man noch lange kein Tierquäler wenn man einem Haustier ein liebevolles Zuhause bietet und auch mal ein paar Bilder von seinem spielenden und tobenden Liebling macht ( das schließt dann vorerst mal jeden der bisher etwas zu diesem Thread beigetragen hat aus). Zwingt man allerdings ein Tier in eine Umgebung in der sich dieses offensichtlich unwohl fühlt ( und diesen Eindruck hatte ich leider beim Making off Video von Andrew Zuckermann) dann beginnt da für mich schon die Tierquälerrei :uhm:. Versteht mich da jetzt bitte nicht als Moralapostel denn ich habe da sicherlich genauso Dreck am Stecken ( ich habe selbst ein paar Exoten daheim denen ich bestimmt nicht in vollem Umfang gerecht werden kann aber ich gebe mir größte Mühe ihnen ihr dasein in Gefangenschaft so würdevoll und angenehm wie möglich zu gestalten) und ich konsumiere genauso wie viele andere auch Fleisch.
Laut definition der deutschen Gesetzgebung § 17. im Tierschutzgesetz wird Tierquälerei folgender maßen beschrieben:
"Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt."
Mir persöhnlich geht diese Definition allerdings noch nicht weit genug zumal schon nach dieser Definition fast jeder industrielle Mastbetrieb gegen das Tierschutzgesetzt verstößt und der Betreiber dafür zur Rechenschaft gezogen werden müsste.
Die Definition aus dem Zitat von Arthur Schopenhauer gefällt mir da schon deutlich besser ( danke Günter) denn da werden alle Lebewesen ( und das schließt uns als Menschen auch mit ein) die gleichen Rechte auf ein würdevolles Dasein eingeräumt.
Wenn ich das Zitat nun richtig interpretiere und auch meiner eigenen Intention folge dann ist man noch lange kein Tierquäler wenn man einem Haustier ein liebevolles Zuhause bietet und auch mal ein paar Bilder von seinem spielenden und tobenden Liebling macht ( das schließt dann vorerst mal jeden der bisher etwas zu diesem Thread beigetragen hat aus). Zwingt man allerdings ein Tier in eine Umgebung in der sich dieses offensichtlich unwohl fühlt ( und diesen Eindruck hatte ich leider beim Making off Video von Andrew Zuckermann) dann beginnt da für mich schon die Tierquälerrei :uhm:. Versteht mich da jetzt bitte nicht als Moralapostel denn ich habe da sicherlich genauso Dreck am Stecken ( ich habe selbst ein paar Exoten daheim denen ich bestimmt nicht in vollem Umfang gerecht werden kann aber ich gebe mir größte Mühe ihnen ihr dasein in Gefangenschaft so würdevoll und angenehm wie möglich zu gestalten) und ich konsumiere genauso wie viele andere auch Fleisch.
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