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Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Beispiel: ich werde zu einem Auftrag angesprochen, für den ich ein Riesen-Tele bräuchte, was ich nicht habe. Werde ich annehmen? nein... :lol:
Das ist dann wie waschen mit Wasser ;)

Nö, Trockengeduscht... So wirst du nie Erfolg haben!
Wenn ich eine Hardware benötige, die ich nicht habe, dann miete ich die. Es wird entsprechend einkalkuliert.
Ich habe auch schon Zeug extra für einen Job gekauft. Alles nur eine Rechenaufgabe...
Manchmal wird es dann gleich wieder verkauft.
 

Fotografie

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Dann reden wir, zumindest vorerst von unterschiedlichen Dingen. Es soll nicht gleich ganz groß anfangen. Wie gesagt muss ih davon auch nicht leben. Erweitertes Hobby, mehr erstmal nicht. ;)
 

RosiS

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hallo,
bin ein wenig irritiert ... vielleicht ist auch etwas an mir vorbei gegangen, deswegen habe ich hier zu noch folgende Frage: seit wann ist die Berufsbezeichnung "Fotograf" nicht mehr geschützt?
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Bei meinen Auftraggebern klopft die KSK an und möchte Bakschisch, einfach mal so....
Und ich bin nicht in der KSK. So siehts aus!

Zu dem Thema solltest Du mal DIESEN Thread lesen, bevor Du feststellst, wie es aussieht.

Kann man so machen. Nicht jeder hat das Glück, dass es funktioniert.
Wenn man genug unzufriedene Kunden produziert hat, erledigt sich der Rest von selbst. :eek:

Ich habe vom TE nicht den Eindruck, dass er ruckzuck alle Kunden verprellt. Wie ich schon sagte, Rückschläge gibt es immer. Aber in diesem konkreten Fall glaube ich nicht, dass da nur Murks rauskommt. Der TE geht die Sache schon mit der gebotenen Vorsicht an, da ist nichts dran auszusetzen. Du siehst ja schon anhand seiner Schreibweise, dass da nicht nur unüberlegtes Zeug rüberkommt. Entsprechend schätze ich ihn ein. Und man darf nicht den Anspruch des TE außer Acht lassen. Es geht hier nicht um den Aufbau eines Unternehmens im landläufigen Sinne.
 
AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hallo,
bin ein wenig irritiert ... vielleicht ist auch etwas an mir vorbei gegangen, deswegen habe ich hier zu noch folgende Frage: seit wann ist die Berufsbezeichnung "Fotograf" nicht mehr geschützt?

Fotografen können jetzt (ab 01.01.2004) handwerkliche Tätigkeiten auch ohne Meisterbrief ausüben, sind dann aber normalerweise in der HWK
Hier kannst du lesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/index.html
 
AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Zu dem Thema solltest Du mal DIESEN Thread lesen, bevor Du feststellst, wie es aussieht.

Ach? Steht da etwas anderes? Ich weiß auf jeden Fall von vielen meiner Kunden, dass sie abführen müssen. Und das obwohl ich die KSK nachweislich nicht belaste.
Und nicht als Künstler arbeite...

Ich habe vom TE nicht den Eindruck, dass er ruckzuck alle Kunden verprellt. Wie ich schon sagte, Rückschläge gibt es immer. Aber in diesem konkreten Fall glaube ich nicht, dass da nur Murks rauskommt.

Ist auch meine Meinung. Ich wollte nur die Gedanken ankurbeln.
Ich habe so meine Erfahrungen und ich kenne zwei, drei die euphorisch angefangen haben. Jetzt sind sie für SOL als Partyknipser unterwegs. (leider gibt es kein Kotz-Smilie)
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Im besagten Thread steht noch so einiges mehr, nicht nur das was Du geäußert hast, sondern auch Gedanken, die da nicht schon gleich wieder aufhören.
Aber das führt jetzt hier zu weit vom Thema weg.

ich kenne zwei, drei die euphorisch angefangen haben. Jetzt sind sie für SOL als Partyknipser unterwegs. (leider gibt es kein Kotz-Smilie)

Da gibt es überhaupt nichts zu kotzen. Sie haben es immerhin versucht, das finde ich bewundernswert, aber keinesfalls zum Kotzen. Immerhin sind sie nicht ganz abgesprungen und haben so viel daraus gemacht, wie es halt möglich war.
Von Dir selbst konnte ich noch nicht lesen, dass Du es auch mal versucht hast. Statt dessen äußerst Du Dich nur verächtlich über die, die zumindest versucht haben, über ihren Schatten zu springen.
 
Zuletzt bearbeitet:

SempervivumTec

Querkopf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Man darf keine Auftragsarbeiten gegen Bezahlung durchführen!
Das ist nämlich Handwerk, mit allen Konsequenzen...

Ich lasse mich ja immer gerne eines Besseren belehren, aber ich meine, das stimmt so nicht. Ich meine sogar, direkt auf der Page der KSK gelesen zu haben, daß zB Produktphotographie unter "Kunst" fällt, da es dabei nicht um eine realistische Darstellung, sondern eine Perfektionierung geht.
Es würde mich zumindest sehr wundern, wenn zB ein Musiker plötzlich kein Künstler, sondern "Handwerker" ist, wenn er via Auftrag einen Song für einen Dritten schreibt. Letztendlich ist ein Plattenvertrag ja schon eine Auftragsarbeit.
Ebenso dürfte zB ein Maler dann keinen Auftrag für ein Portrait entgegennehmen.
Also, bei uns hier im Umkreis stehen viele Skulpturen herum, die von der Stadt an Künstler vergeben wurden. Die wohl Bekanntesten sind die Nanas. Mag man meinen, was man will dazu, aber die gelten schon als Kunst und nicht als Handwerk.

Soviel ich weiß ist es aber absolut richtig, daß die KSK beim Endverbraucher in Rechnung stellt. Ganz egal, ob der Photograph/Künstler nun Mitglied ist oder nicht.

@ Jackajack

Was aaarghh beschreibt, kann ich - zumindest nachdem, was ich mir angelesen habe - bestätigen.
 

Micha8583

Padawan

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Nachdem die unterschiede zwischen handwerklichem Fotograf (mit Ausbildung, Prüfung, Brief) und dem fotografierenden Künstlern (ohne Ausbildung) geklärt ist, zu den Konsequenzen: ein Handwerker zahlt in die Handwerkskammer. Ein Künstler in die Künstlerkasse. Der Rattenschwanz an Finanzabgaben hintendran sei besser den Experten und Vollzeitfreiberuflern überlassen.
Du bist, wenn ich richtig gelesen habe, bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnis.
Fein.
Damit wären die Sozialabgaben abgedeckt.
Was du dann machst, ist eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben, und zwar als fotografisch künstlerischer Gestalter.
Du solltest deinen Hauptchef von der Nebentätigkeit in Kenntnis setzen und darauf achten, daß deine durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreitet und Urlaub auch als solcher wahrgenommen wird.
Dann solltest du auf alle Fälle beim Finanzamt eine Gewinn/ Verlustrechnung abgeben; in diesem Falle brauchst du nicht mal eine Gewerbeanmeldung (du bist ja bereits in einem Arbeitsverhältnis).
Spätestens, wenn dein Nebenverdienst in die Region deines Haupteinkommens gelangt, solltest du mit einem Steuerberater sprechen, weil dann nicht mehr von einem reinen Nebenverdienst ausgegangen werden kann.
Aber das alles sind ungelegte Eier, hol dir Tips vom Steuerprofi, Beratungsgespräche sind gar nicht so teuer.
 
AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Da gibt es überhaupt nichts zu kotzen. Sie haben es immerhin versucht, das finde ich bewundernswert, aber keinesfalls zum Kotzen. Immerhin sind sie nicht ganz abgesprungen und haben zumindest so viel daraus gemacht, wie es halt möglich war.

Ich finde Partyknipserei zum Kotzen.
Nicht jedoch, dass jemand Geld mit ehrlicher Arbeit verdient.
Wenn ich gezwungen wäre Meine Knipse dafür zu missbrauchen, würde ich mir nen andern Job suchen.
 
AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ich lasse mich ja immer gerne eines Besseren belehren, aber ich meine, das stimmt so nicht. Ich meine sogar, direkt auf der Page der KSK gelesen zu haben, daß zB Produktphotographie unter "Kunst" fällt

Was ich geschrieben habe bezog sich nicht auf die KSK, sondern rein nur auf den Künstlerstatus gegen über HWK, IHK, BG, Ordnungsamt, Finanzamt.
Die KSK hängt hinten dran...

Übrigens kenne ich so um die zehn Künstler, die mit ihrer Arbeit real ihren Lebensunterhalt bestreiten. Keiner von denen ist in der KSK.
Denn dort könnten sie keine Leistungen beziehen.
Das durchschnittliche! Monats-Einkommen der KSK-Mitglieder liegt übrigens unter 1300,-€.
Jahreseinkommen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/...atistik/durchschnittseinkommenversicherte.php
Wer hat den Begriff "Brotlose Kunst" geschaffen?
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Wenn man sein Lebensunterhalt damit bestreiten kann, macht es für mich auch Sinn ein gewerbliches Konto bei der eigenen Bank einzurichten. Warum? Am Ende des Jahres kann man so einfach ein Jahresauszug vorlegen. Dazu noch eventuelle Ausgaben mit einreichen. Aber das alles ist für den TE jetzt nicht so das entscheidende.

Das einzige was man wissen sollte, das vom Finanzamt am Ende des Jahres die Steuererklärung fällig ist. Dazu gibt es dann wieder eigene Vordrucke die beim FA ausgelegt sind. Bei einem Kleingewerbe fällt auch die MwSt weg, die ja sonst beim Kunden berechnet wird.

Edit:
Wenn man ein Kleingewerbe anmeldet, wird man in der Regel auch von der zuständigen Kammer angeschrieben. So war es zumindest bei mir der Fall. So wohl für das Fotografen-Handwerk und die Druckverarbeitung. Für die Eintragung in der Kammer wurden mir einmalig knapp 200 Euro berechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!


Der Kunde zahlt MwSt frei. Man selber zahlt wenn überhaupt nur die USt und auch erst ab einem gewissem Einkommen durch den Nebenerwerb (durchs KG). Bei einem Kleingewerbe fällt keine MwSt an.

Edit:
Sehe gerade das ich mich nicht ganz richtig bzw. nicht ganz vollständig ausgedrückt habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Der Kunde zahlt MwSt frei. Man selber zahlt wenn überhaupt nur die USt und auch erst ab einem gewissem Einkommen durch den Nebenerwerb (durchs KG). Bei einem Kleingewerbe fällt keine MwSt an.

Edit:
Sehe gerade das ich mich nicht ganz richtig bzw. nicht ganz vollständig ausgedrückt habe.

Ja, du hast Recht. Ich mich auch. Ist schon zu lange her. Ich müsste nochmals nachlesen.
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Dafür können Anschaffungen wie Kamera, Objektive und Co bei einem KG nicht abgesetzt werden bzw. ist es wenn nur begrenzt möglich (so lang ich das noch richtig im Kopf habe). Halt weil man eben teils Steuerbefreit ist.
 

SempervivumTec

Querkopf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ok, man darf sich als Fotograf auch als Künstler deklarieren. Ist völlig legitim. Man braucht noch nicht mal Gewerbe anzumelden.
Wie alles Schöne, hat auch diese Konstellation einen Haken:
Man darf keine Auftragsarbeiten gegen Bezahlung durchführen!
Das ist nämlich Handwerk, mit allen Konsequenzen...

Was ich geschrieben habe bezog sich nicht auf die KSK, sondern rein nur auf den Künstlerstatus gegen über HWK, IHK, BG, Ordnungsamt, Finanzamt.
Die KSK hängt hinten dran...

Übrigens kenne ich so um die zehn Künstler, die mit ihrer Arbeit real ihren Lebensunterhalt bestreiten. Keiner von denen ist in der KSK.
Denn dort könnten sie keine Leistungen beziehen.
Das durchschnittliche! Monats-Einkommen der KSK-Mitglieder liegt übrigens unter 1300,-€.
Jahreseinkommen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/...atistik/durchschnittseinkommenversicherte.php
Wer hat den Begriff "Brotlose Kunst" geschaffen?

Hallo Pferdeknipser,

ich versteh's immer noch nicht...
Für zB das Finanzamt bin ich kein Künstler, wenn ich im Kundenauftrag Kunst erschaffe?

Magscht mal genauer erklären, warum Deine Bekannten von der KSK keine Leistungen beziehen können?

Bin erst seit ein paar Monaten Freiberufler (und noch nicht in der KSK). Da kann ich von 1300 monatlich nur träumen ;).
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

ich versteh's immer noch nicht...
Für zB das Finanzamt bin ich kein Künstler, wenn ich im Kundenauftrag Kunst erschaffe?

Sobald du mit deiner Kunst Geldverdienst, also die Arbeiten in Auftrag gegen Bezahlung erstellt werden, ist es gewerblich. Und bei gewerblichen Sachen kommt das Versteuern wieder dazu. Das Finanzamt möchte halt wissen im welchem Umfang Gewinne erzielt werden. Überschreiten die Einnahmen eine bestimme Grenze, müssen Steuern entrichtet werden.

Wenn die Einnahmen wieder um einiges Höher sind, also über der Grenze, kann das ganze auch nicht mehr (laut FA) als Kleingewerbe gelten. Danach fällt dann auch die MwST und USt an.
 
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