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Recht auf Namensnennung

cjs

VariousDesign

Ne ist es nicht. Und natürlich ist es mit zweierlei Maß gemessen. Es sei denn du kennst ein Logo welches in Gebrauch ist bei dem der Name des Künstlers drunter steht. Mir fällt keines ein. Es hat von meiner Seite auch nichts damit zu tun ob es um fotografische oder gestalterische Werke geht. Es ist bei einer schieren Anzahl an Bildern einfach nicht praktikabel (siehe obiger Post) immer den Namen des Urhebers zu nennen und es ist meiner meiner Meinung nach auch unsinnig. Der Einzige der sich hier offensichtlich auf den Schlips getreten fühlt bist du (ich mutmaße mal - als Fotograf).

nur bei den Fotografen, da regt sich jeder auf und glaub es besser zu wissen!

Ich wollte lediglich herausarbeiten dass ich als Mediengestalter (von der Allgemeinheit) gar nicht zu erwarten habe, dass ich meinen Namen unter ein Werk setzen kann. Aber bei Fotografien wird oft ein riesen Fass aufgemacht. Und der Punkt dass der Fotograf ja mit seinen Bildern wirbt zieht hier nicht so ganz, denn das tue ich genauso.
Von daher ist und bleibt es für mich unverständlich wie man so ein Urteil sprechen kann oder sich so dermaßen echauffieren kann, obwohl man volle Nutzungsrechte verkauft hat und auch entsprechend bezahlt wurde.
 

Fotografie

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Ich verstehe den Aufruhr um die Namensnennung jetzt auch nicht so ganz.
In einer Agentur, einer Produktionsfirma, Designstudio oder Entwicklungsabteilung einer Firma, sind die Früchte deiner "Kunst" mit dem Gehalt abgegolten und du hast keinerlei Rechte am Produkt.
Als "künstlerischer Urheber" von Hotelbildern bist du sowas von Austauschbar, da ist es eher Negativwerbung, wenn sich solche Mätzchen rumsprechen.
Ich erinnere mich an eine Zeit, und kenne Fotografen, die hätten eher darauf bestanden, nicht namentlich genannt zu werden.
"…Dem geht's abber schlecht, wenn er solche Jobs machen muß…"

Es soll sich hier keiner persönlich angesprochen fühlen. Es ist eine allgemeine Betrachtng meinerseits.
 
T

TroPhoto

Guest

Ich verstehe den Aufruhr um die Namensnennung jetzt auch nicht so ganz.

ich auch nicht

Aber bei Fotografien wird oft ein riesen Fass aufgemacht. Und der Punkt dass der Fotograf ja mit seinen Bildern wirbt zieht hier nicht so ganz, denn das tue ich genauso.

dabei machen die wenigsten Fotografen "ein Fass" auf, diese "Fässer" werden immer von anderen aufgemacht, das liest man ja hier.


Es soll sich hier keiner persönlich angesprochen fühlen. Es ist eine allgemeine Betrachtng meinerseits.

also ich fühle mich nicht pers. angesprochen, ja ich bin Fotograf und habe solch ein Problem noch nicht gehabt. Ich mag es nur nicht, wenn so pauschal geurteilt wird. Wenn einer im Recht ist und Recht bekommt, weil er es einfordert, dann ist das so. Ob das dem Einzelnen passt oder nicht ist dabei nebensächlich.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Es wird nicht mit zweierlei Maß gemessen, das gleiche Recht haben auch sogenannte Designer. Jeder der ein Kunstwerk (darunter läuft es) hat das Recht auf Namensnennung, nur bei den Fotografen, da regt sich jeder auf und glaub es besser zu wissen! Ich behaupte ja nicht, das dies bisschen Garfikbearbeitung der Designer minderwertige Arbeit ist. Sich so anmaßend über die fotografischen Leistungen zu äussern ohne wirklich den Aufwand zu kennen, ist einfach überheblich.
Bitte verstehe mich nicht falsch, es ist von mir nicht anmaßend gemeint. Ich war selber jahrelang Fotograf. Nie kam es mir in den Sinn, auf einen Namensnennung zu bestehen. Ich habe diese antiquierten Eitelkeiten früherer Jahrhunderte nicht nötig. Ich habe auch kein Problem damit, für JEDES für einen Kunden gemachte Foto die Urheberrechte an den Kunden - OHNE AUFPREIS - abzutreten. Was soll ich denn damit?
99% aller Fotos halte ich für Bagatellschnulli, aber nicht für Kunstwerke. Ein Kunstwerk muss ein gewissen künstlerisches Niveau haben. Und das haben die allermeisten Fotos nicht. Das ist meist nur Handwerk.
Diese ganze rückschrittliche Urheberrecht gehört in den Orkus!
Noch schlimmer, als bei den Fotografen, ist es in der Literatur. Da beanspruchen Urenkel, die mit dem Werk rein gar nichts zu tun haben, die Freigabe nach 30 Jahren nach dem Tod des Künstlers zu verhindern, weil sie die Seiten neu sortiert oder ähnlichen Scheiß - sorry - an dem "Werk" gemacht haben. Nur um Lizenzgebühren abzukassieren.
Nach 5 Jahren sollte alles völlig frei sein. Wir leben in einer so schnellebigen Zeit, dass dieser Rechte-Pillepalle für jeden Fortschritt nichts anderes als ein kostspieliges Hemmnis ist.

Und jetzt beziffere mir bitte den Schaden, welchen du erleidest - in Euro und Cent - wenn ein Kunde, der dich für das Anfertigen eines Fotos fair bezahlt hatte, deinen Namen nicht nennt. Wie hoch ist der unmittelbare Schaden, der dir entsteht?
Und dann denke mal bitte darüber nach, wie verkaufsfördernd es für dich sein kann, wenn es die Runde macht, dass du jeden Kunden, der unwissentlich nicht deinen Namen nennt, gleich mit einem Anwalt auf die Pelle rückst und überzogene Schadensansprüche für tatsächlich nicht eingetretene Schäden geltend machst.
 
T

TroPhoto

Guest

Es geht ja primär um das WIE! Ein freundlicher Anruf, an stelle einer dicken Rechnung per Anwalt, hätte voll und ganz gelangt.

da bin ich ganz bei Dir und das ist auch eigentliche Problem. Ich denke, da ich / wir nicht alle Einzelheiten des Vertrages, wenn es überhaupt einen gegeben hat, ist alles nur Spekulation.

Und jetzt beziffere mir bitte den Schaden, welchen du erleidest - in Euro und Cent - wenn ein Kunde, der dich für das Anfertigen eines Fotos fair bezahlt hatte, deinen Namen nicht nennt. Wie hoch ist der unmittelbare Schaden, der dir entsteht?

das kann ich nicht, ich hatte so einen Fall noch nicht. Es kommt ja auch auf die Verbreitung der Fotos an, im Internet habe ich eine größere als in den Printmedien. Das Honorar für ein Bild ist bei den Printmedien ja auch vom Verbreitungsgebiet / Auflage abhängig. Ich glaube, wir drehen uns hier im Kreis, da ich immer noch nicht das Problem verstanden habe, den Quellnachweis an zugegeben!? Er muss ja nicht zwingend unter jedem Bild stehen, kann auch das Impressum sein. Was die Werbung anbelangt, die Bilder wurden doch gemacht um zu werben! Warum darf für alles geworben werden, nur nicht für den, der zur Werbung beigetragen hat??? Schau mal in den Zeitungen, bei allen Bildern ist die Quelle angegeben, obwohl der Fotograf sein Honorar bekommen hat. Ich kann Deinen Argumenten nicht so ganz folgen, dabei ist eigentlich alles ganz einfach.

Und dann denke mal bitte darüber nach, wie verkaufsfördernd es für dich sein kann, wenn es die Runde macht, dass du jeden Kunden, der unwissentlich nicht deinen Namen nennt, gleich mit einem Anwalt auf die Pelle rückst und überzogene Schadensansprüche für tatsächlich nicht eingetretene Schäden geltend machst.

bin ich auch ganz bei Dir, wie schon einmal geschrieben, keiner von uns weis, was da wirklich abgelaufen ist. Mir wird diese Sache zu einseitig auf den Fotografen gelenkt. Es ist ja nicht nur die negative Werbung, die einem dadurch entsteht, ich denke mal, er hat jetzt auch einen Kunden weniger. Das will alles gut überlegt sein und deswegen vermutet ich, das da noch ganz andere Dinge gelaufen sind, die wir nicht kennen.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Das Honorar für ein Bild ist bei den Printmedien ja auch vom Verbreitungsgebiet / Auflage abhängig.

Ja, so die gängige Theorie. Defacto ist dem Fotografen durch die Verwendung im Internet kein zusätzlicher Arbeitsaufwand / Mehrkosten entstanden. Auch ist es nicht unstrittig, ob wirklich mehr potentielle Kunden das Internetangebot anschauen, als z.B. einen Beitrag / Werbeanzeige in einem lokalen Printmedium.
Meiner bescheidenen Meinung nach wird die Werbewirkung für kleine lokale Unternehmer im Internet maßlos überschätzt.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Ich sehe das nicht als übertriebenen Quatsch an. Übertriebener Quatsch ist es, dass Fotografen Sonderrechte bei der Namensnennung haben, für die es keinen zwingenden Grund gibt, wenn man das "Werk" in Auftrag gegeben und bezahlt hat. Es sollte in der Pflicht des Auftragsnehmers liegen, die Verwendungsbedingungen genau zu definieren.
Schließlich ist dieser Vertragspartner und wir haben i.A. Vertragsfreiheit.
Wenn ich einen Maler beauftrage, ein Bild an meine Hauswand zu malen, dann bin ich auch nicht verpflichtet, seinen Namen darunter zu schreiben.
Mag sein, dass der Fotograf in diesem Fall und in dieser Instanz Recht hat. Es kann aber auch sein, dass eine weiter Instanz das Urteil zugunsten des Hoteliers kippt.
Nach meiner bescheidenen Meinung geht es hier nur ums Abkassieren, denn er hat die Leistung schließlich erbracht und wurde bezahlt.

Ich kann mich ehrlich gesagt nur wundern, dass Du Fotograf so lange warst und Dich anscheinend nicht mit dem Urheberrecht auskennst. Unabhängig vom fachlichen Können finde ich es beschämend, dass Du das nicht weißt und Dich auch nicht belehren lässt. Andere Teilnehmer dieser Diskussion dürfen sich gerne auch angesprochen fühlen.

Leute, lest bitte mal das Urheberrecht durch. Das gilt für Schöpfungen, künstlerisch oder nicht (was übrigens nicht nur Fotos sind ...) und soll den Urheber klar kennzeichnen und vor Plagiaten schützen. Und da ist klar geregelt, dass der Urheber zu nennen ist. Punkt.
Finanziell hat dieser Umstand erstmal gar nichts zu tun, auch ob berufsmäßig oder nicht, Nutzungsrechte, Bezahlt oder kostenlos - völlig egal, wer Urheber ist, hat das Recht genannt zu werden. Und das Urheberrecht gibt es nicht erst seit gestern.

Alles andere, wie das durchgesetzt wurde, man von einem geschäftsführenden Kunden erwarten darf, dass er sich auskennt, ob AGBs bekannt waren oder nicht - alles Nebensache.
 

patrick_l

Hat es drauf

Der Hotelier hat dem Wunsch des Fotographen entsprochen und den Namen genannt.
Juristisch gesehen besteht ein großer Unterschied, ob einer Unterlassungserklärung unterschrieben wird (wurde) oder nicht. Wer eine solche unterschreibt, geht eine besondere Verpflichtung ein. Eben die geforderte Sache zu unterlassen.
obwohl man volle Nutzungsrechte verkauft hat und auch entsprechend bezahlt wurde.
Genau das geht weder aus dem verlinkten Artikel oder aus dem Urteil hervor. @Rata und ich haben schon mehrfach darauf hingewiesen, das es unterschiedliche Nutzungsrechte gibt. Das Recht auf Namensnennung bleibt davon jedoch unberührt.
Kanzlei Hoesmann schrieb:
Hat der Fotograf das Foto im Auftrag eines Dritten gemacht, hängt es von der vertraglichen Gestaltung des Auftragsverhältnisses ab, ob der Name des Fotografen genannt wird. Es ist im Bereich der Fotografie jedoch üblich, dass der Fotograf nicht auf die Nennung seines Namens verzichtet und sein Name bei den von ihm gemachten Fotos erscheint. Dabei sind jedoch branchenübliche Besonderheiten zu beachten, die das Namensnennungsrecht zum Teil als nicht üblich ansehen.

Quelle: Kanzlei Hoesmann
Liebe Grüße. Patrick
 
T

TroPhoto

Guest

Ja, so die gängige Theorie.

genau, so wie die Diskussion hier, in der Praxis sieht vieles anders aus.

Defacto ist dem Fotografen durch die Verwendung im Internet kein zusätzlicher Arbeitsaufwand / Mehrkosten entstanden.

ich habe immer mehr den Eindruck, das Du versucht die Arbeit der Fotografen ab zu werten, immer wieder "strickst" Du dir Argumente zusammen. Bisher nicht einmal etwas positives zum Thema Fotograf. Soweit zur Theorie & Praxis.

Auch ist es nicht unstrittig, ob wirklich mehr potentielle Kunden das Internetangebot anschauen, als z.B. einen Beitrag / Werbeanzeige in einem lokalen Printmedium.

Wer soll das den glauben? Eine Internetseite kann weltweit gesehen werden und meine Printwerbung lokal???

Ich denke mal, es ist jetzt gut, Du willst es ja einfach nicht verstehen.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

ich habe immer mehr den Eindruck, das Du versucht die Arbeit der Fotografen ab zu werten, immer wieder "strickst" Du dir Argumente zusammen. Bisher nicht einmal etwas positives zum Thema Fotograf. Soweit zur Theorie & Praxis.
Mit dieser Schlussfolgerung unterstreichst du mehr als deutlich, dass du von dem was ich bisher geschrieben hatte, nichts - aber auch gar nichts - verstanden hast.
Ich werte diese Unterstellung als bewußt böswillig mir gegenüber und werde auf deine beleidigende Argumentationen nicht weiter eingehen.
Nie und nimmer habe ich die Arbeit von Fotografen abgewertet.
Ich war selber einer, bis ich aus gesundheitlichen Gründen diese Tätigkeit nicht mehr ausführen konnte.
Aber es hat keinen Sinn zu versuchen, mit dir zu diskutieren.
Alles Gute weiterhin!
Für mich ist dieses Thema jetzt endgültig durch.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Liebe Leute, so sehr ich auch eine kontrovers geführte Diskussion schätze, aber vielleicht wäre es möglich, den Austausch von persönlichen Differenzen mal aussen vor zu lassen und wieder zurück zu einer sachlichen Ebene zu finden! Danke! :)


Mit liebem Gruß
Frank
 

cjs

VariousDesign

Zitat von cjs:
obwohl man volle Nutzungsrechte verkauft hat und auch entsprechend bezahlt wurde.
Klicke in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.​
Genau das geht weder aus dem verlinkten Artikel oder aus dem Urteil hervor.

Naja - in dem Artikel ist die Rede von "unbeschränkten Nutzungsrechten". Das ist für mich als Endkunde entsprechend vollen Nutzungsrechten.
 

patrick_l

Hat es drauf

Naja - in dem Artikel ist die Rede von "unbeschränkten Nutzungsrechten". Das ist für mich als Endkunde entsprechend vollen Nutzungsrechten.
Das Recht auf Namensnennung bleibt davon unberührt. Egal ob eingeschränkte (einfache) oder uneingeschränkte (exklusive) Nutzungsrechte vergeben werden. Selbst bei exklusiven Nutzungsrechten könnte dies bestehen bleiben, sofern der Urheber nicht explizit auf seine Recht verzichtet. Dieser Verzicht müsste i.d.R. entsprechend honoriert wird.
Das ist für mich als Endkunde entsprechend vollen Nutzungsrechten.
Dem Fotograf kann man deshalb aber keinen Vorwurf machen. Selbiger ist kein Jurist. De facto nicht seinen Aufgabe, Kunden die aktuelle Gesetzeslage einzutrichtern. Wäre dies anders, müsste es auch für Dutzend andere Berufe, Dienstleistungen und sonstige Geschäfte gelten.

Liebe Grüße, Patrick
 

KKris

Noch nicht viel geschrieben

Dem Fotograf kann man deshalb aber keinen Vorwurf machen. Selbiger ist kein Jurist. De facto nicht seinen Aufgabe, Kunden die aktuelle Gesetzeslage einzutrichtern.
Sicher, es gibt kein Gesetz das dich dazu verpflichtet. Glücklicherweise gibt es einen Markt der das übernimmt. Kreative die den Kunden nicht über die gesetzliche Lage aufklären und dann von den Fehlern profitieren, werden nicht lange am Markt bleiben. Nur diejenigen, die das Urheberrecht achten, den Kunden umfassend informieren und verbindliche Vereinbarungen treffen, werden letztendlich weiterhin Geschäfte machen.
Im übrigen gibt es natürlich kein Sonderrecht für Fotografen. Das Urheberrecht gilt selbstverständlich für alle kreativ tätigen Menschen. Zugegeben das Gesetz ist nicht das modernste, aber es schützt insbesondere diejenigen, die nur künstlerisch tätig sind und von dem Verkauf Ihrer Kunstwerke leben.
 
Dem Fotograf kann man deshalb aber keinen Vorwurf machen. Selbiger ist kein Jurist. De facto nicht seinen Aufgabe, Kunden die aktuelle Gesetzeslage einzutrichtern. Wäre dies anders, müsste es auch für Dutzend andere Berufe, Dienstleistungen und sonstige Geschäfte gelten.

@patrick_I

der Hotelier ist aber auch sicher kein Jurist. Und das bestätigt doch meine Meinung von
schlechter Kundenberatung/Auftragsabwicklung in diesem Fall. Es sollte doch machbar sein auch evtl. Nachteile für den Kunden im Vorfeld zu erwähnen = zufriedener Kunde hinterher. Unsere Kundschaft erhält z.B. einen Rabatt, falls für Werbezwecke Bilder etc. verwendet werden dürfen.
 

Rata

@patrick_I

der Hotelier ist aber auch sicher kein Jurist.

Er ist aber Kaufmann ;)
Mit allen sich daraus ergebenden „Nachteilen“. Zum Beispiel dem „Nachteil“, daß er sich im Geschäftsverkehr nicht nur auskennen muß, sondern bei jedem Geschäftsvorgang auf Rechtssicherheit selbst achten muß.
Der Jurist spricht von „sich anrechnen lassen“ ;)
Keine Ahnung? Lösung: Ahnung hinzu kaufen, davon leben nicht nur Juristen und Steuerberater, sondern auch Mediengestalter :D {Ja, ja, so isses! :cool:}

Übrigens: Was hindert ihn, den Auftraggeber, seinen Auftrag so abzufassen, daß die Ausgestaltung des Auftrages für den Auftragsnehmer klar ist? »Wir brauchen die Bilder für...«


Es sollte doch machbar sein auch evtl. Nachteile für den Kunden im Vorfeld zu erwähnen = zufriedener Kunde hinterher.

Der seriöse Auftragnehmer formuliert die erlaubten Verwendungszwecke spätestens in seiner Rechnung ;)


Unsere Kundschaft erhält z.B. einen Rabatt, falls für Werbezwecke Bilder etc. verwendet werden dürfen.

Das habe ich zu meiner Zeit auch so gehalten; eine Hand wäscht die andere – die Spanier ergänzen noch: ...und beide zusammen das Gesicht ;)


Zusammenfassend
  • Das Recht auf Namensnennung steht jedem Künstler zu, ist gesetzlich so geregelt, Abweichungen können gelten, wenn der „Künstler“ angestellt ist
  • Der Künstler kann darauf verzichten, das muß aber ausdrücklich vereinbart und dotiert werden
  • Die Auftragsstellung sollte sowohl für Auftraggeber, als auch für Auftragnehmer klar abgefasst werden, wenn nicht, haben beide Seiten Risiken selbst verschuldet
  • Miteinander reden ist die Basis jeder guten Beziehung!

Und jetzt lasst es doch mal gut sein. Es ist, wie es ist ... und es ist gut so :p


Lieber Gruß
Rata
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

Kreative die den Kunden nicht über die gesetzliche Lage aufklären und dann von den Fehlern profitieren, werden nicht lange am Markt bleiben.
Sorry das ich das so direkt sage, aber das ist Bullshit. Wer Verträge unterschreibt und mit der eigenen Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen akzeptiert, brauch am Ende nicht herum heulen, wenn es einen auf den Deckel gibt, nur weil genau diese nicht gelesen wurden.

Aus dem Artikel und Urteil können wir nicht erkennen, ob der Fotograf entsprechende AGB besitzt. De facto wir nicht wissen, ob dort mit einem entsprechendem Passus auf die Namensnennung eingegangen wird. Daher wage ich zu behaupten, das sich manche das hier doch zu einfach machen.

Ohne die Sicht beider Parteien inkl. der Fakten zu kennen, mir erst gar nicht die Frechheit heraus nehme, überhaupt zu urteilen. Davon ab ist eine neutrale Beurteilung nur dann möglich, wenn man auch alle Fakten kennt. Alles andere ist wilder Spekulatius. ;)
der Hotelier ist aber auch sicher kein Jurist. Und das bestätigt doch meine Meinung von
schlechter Kundenberatung/Auftragsabwicklung in diesem Fall.
Ob schlechte Beratung oder nicht, kann ich nicht beantworten. Ich kenne weder den Fotografen oder Hotelier. Ich war auch nicht dabei. ;)
Es sollte doch machbar sein auch evtl. Nachteile für den Kunden im Vorfeld zu erwähnen = zufriedener Kunde hinterher.
Machbar ist fast alles. Trotzdem schwach argumentiert. Wenn jeder (nicht nur Fotografen) so arbeiten würde, müsste man jeden Kunden dazu nötigen, die eigenen wirklich AGB zu lesen. Danach noch zwei oder drei mal nachfragen, ob denn wirklich alles verstanden wurde, bevor selber seinen Otto daruntersetzt.

Liebe Grüße, Patrick
 

Rata

Patrick, AGB werden maßlos überschätzt.


Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Namensnennung durch des Auftraggeber (gleichzusetzen mit Lizenznehmer) in den AGB ausgeschlossen werden kann :neee:
Auf der anderen Seite wird sich kein Auftragnehmer (hier der Fotograf) in seinen eigenen AGB schon mal selbst „kastrieren“ :D


Wäre es anders, hätten sämtliche Verlage in der Vergangenheit oder Gegenwart entsprechende Regelungen in ihre AGB aufgenommen, glaube es mir! :nick:


Deshalb heißen die „Dinger“ :p auch AGB {Allgemeine Geschäftsbedingungen} und nicht anders. Sonderfälle unterliegen dem freien Vertragsrecht, das wir in der BRD genießen (sic!) und bedürfen einer genauen Vereinbarung – ob schriftlich oder mündlich ist dabei egal! – im Einzelfall.


Lieber Gruß
Rata
 

KKris

Noch nicht viel geschrieben

Sorry das ich das so direkt sage, aber das ist Bullshit. Wer Verträge unterschreibt und mit der eigenen Unterschrift die allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen akzeptiert, brauch am Ende nicht herum heulen, wenn es einen auf den Deckel gibt, nur weil genau diese nicht gelesen wurden.
Sie werden heulen und werden jammern. Dann werden Sie grimmig die Schadensersatzforderung zahlen und als nächstes beim Verband anrufen und dich als schwarzes Schaf melden. Und wieviel Geschäft wirst du dann in der Branche noch machen? Da helfen dann die AGB auch nichts mehr. Also warum den Kunden im Gespräch nicht gleich aufklären?
 
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