VariousDesign
Ne ist es nicht. Und natürlich ist es mit zweierlei Maß gemessen. Es sei denn du kennst ein Logo welches in Gebrauch ist bei dem der Name des Künstlers drunter steht. Mir fällt keines ein. Es hat von meiner Seite auch nichts damit zu tun ob es um fotografische oder gestalterische Werke geht. Es ist bei einer schieren Anzahl an Bildern einfach nicht praktikabel (siehe obiger Post) immer den Namen des Urhebers zu nennen und es ist meiner meiner Meinung nach auch unsinnig. Der Einzige der sich hier offensichtlich auf den Schlips getreten fühlt bist du (ich mutmaße mal - als Fotograf).
Ich wollte lediglich herausarbeiten dass ich als Mediengestalter (von der Allgemeinheit) gar nicht zu erwarten habe, dass ich meinen Namen unter ein Werk setzen kann. Aber bei Fotografien wird oft ein riesen Fass aufgemacht. Und der Punkt dass der Fotograf ja mit seinen Bildern wirbt zieht hier nicht so ganz, denn das tue ich genauso.
Von daher ist und bleibt es für mich unverständlich wie man so ein Urteil sprechen kann oder sich so dermaßen echauffieren kann, obwohl man volle Nutzungsrechte verkauft hat und auch entsprechend bezahlt wurde.
nur bei den Fotografen, da regt sich jeder auf und glaub es besser zu wissen!
Ich wollte lediglich herausarbeiten dass ich als Mediengestalter (von der Allgemeinheit) gar nicht zu erwarten habe, dass ich meinen Namen unter ein Werk setzen kann. Aber bei Fotografien wird oft ein riesen Fass aufgemacht. Und der Punkt dass der Fotograf ja mit seinen Bildern wirbt zieht hier nicht so ganz, denn das tue ich genauso.
Von daher ist und bleibt es für mich unverständlich wie man so ein Urteil sprechen kann oder sich so dermaßen echauffieren kann, obwohl man volle Nutzungsrechte verkauft hat und auch entsprechend bezahlt wurde.