Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

SempervivumTec

Querkopf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Sobald du mit deiner Kunst Geldverdienst, also die Arbeiten in Auftrag gegen Bezahlung erstellt werden, ist es gewerblich. Und bei gewerblichen Sachen kommt das Versteuern wieder dazu. Das Finanzamt möchte halt wissen im welchem Umfang Gewinne erzielt werden. Überschreiten die Einnahmen eine bestimme Grenze, müssen Steuern entrichtet werden.

Wenn die Einnahmen wieder um einiges Höher sind, also über der Grenze, kann das ganze auch nicht mehr (laut FA) als Kleingewerbe gelten. Danach fällt dann auch die MwST und USt an.

Soweit ist's schon klar, daß der Staat schon seine Steuern haben will.
Aber es bleibt doch dennoch Kunst und wird - trotz Steuer - nicht zum Handwerk, richtig?
Und als freiberuflicher Künstler muß man dennoch kein Gewerbe anmelden, nur weil man Geld verdient. Oder seh ich da was falsch?

Edit @ Pferdeknipser bzgl. Partyknipserei:
Jetzt sei mal nicht so hart. Ich weiß schon, was Du grundsätzlich meinst, aber das ist ein quasi utopisches Ideal. Ich bewundere jeden, der sich vom Kommerz völlig frei machen kann. Und wir hätten wahrlich kulturell einen weit höheren Grad, wenn die Mehrheit so denken würde, statt diesem gegenwärtigen Tiefpunkt. Aber Fakt ist nunmal, daß mit wirklichem Künstlertum kaum einer überleben kann (wenn überhaupt irgendeiner). Leider... Selbst die großen Namen haben letztendlich doch nur der Masse geliefert und sich verkauft. Kann man's ihnen verdenken?
 
Zuletzt bearbeitet:

Fotografie

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Aber es bleibt doch dennoch Kunst und wird - trotz Steuer - nicht zum Handwerk, richtig?

Die eigenen Künste werden aber vermarktet / verkauft. Es wird also Handel damit mit getrieben. Sobald man also seine freien oder durch Aufträge erstellten Arbeiten verkauft.

Und als freiberuflicher Künstler muß man dennoch kein Gewerbe anmelden, nur weil man Geld verdient. Oder seh ich da was falsch?

Es ging ja vor allem um Auftragsarbeiten. Freie Arbeiten könntest du ja in der Bucht (Bay) zur Auktion anbieten. Die genauen Richtlinien habe ich auch nicht Kopf, dafür müsste man dann nochmal beim FA nach hacken.

Edit:
Das Finanzamt möchte halt genau wissen welche Einkünfte man durch den Nebenerwerb hat. Damit wäre man dann auch wieder beim Kleingewerbe / Kleingewerbeschein. Wenn sich seitens des FA herausstellt, das die Einkünfte zu gering sind, ist auch das KG, dessen Schein nicht mehr erforderlich.
 
Zuletzt bearbeitet:

alexanderhey

Aktives Mitglied

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hallo.

Da ich unter anderem auch Fotografie anbiete, habe ich Anfang 2011 ein Gewerbe angemeldet. Das läuft als Einzelgewerbe im Nebenverdienst. Ich bin automatisch Mitglied bei der IHK, hierbei bezahle ich aber keinen Mitgliedsbeitrag. Bei der Gewerbeanmeldung brauchte ich nur meinen Ausweis und ca 20,-€ hinlegen. Seit dem habe ich eine Steuernummer und man bekommt ab und an Post vom zuständigen Finanzamt.

Gruß Alex
 

SempervivumTec

Querkopf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Die eigenen Künste werden aber vermarktet / verkauft. Es wird also Handel damit mit getrieben. Sobald man also seine freien oder durch Aufträge erstellten Arbeiten verkauft.

Klar, das macht ja jeder Künstler.



Es ging ja vor allem um Auftragsarbeiten. Freie Arbeiten könntest du ja in der Bucht (Bay) zur Auktion anbieten. Die genauen Richtlinien habe ich auch nicht Kopf, dafür müsste man dann nochmal beim FA nach hacken.

Edit:
Das Finanzamt möchte halt genau wissen welche Einkünfte man durch den Nebenerwerb hat. Damit wäre man dann auch wieder beim Kleingewerbe / Kleingewerbeschein. Wenn sich seitens des FA herausstellt, das die Einkünfte zu gering sind, ist auch das KG, dessen Schein nicht mehr erforderlich.

Und da mein ich halt, daß man den Gewerbeschein als Künstler eben gar nicht braucht. Unabhängig vom Einkommen. Kann mich aber auch irren...
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Und da mein ich halt, daß man den Gewerbeschein als Künstler eben gar nicht braucht. Unabhängig vom Einkommen. Kann mich aber auch irren...

Es besteht halt der kleine Unterschied ob ich jetzt als Künstler meine Künste nur zur Schau stelle (Portfolio, Showroom etc.) oder diese vermarkte. Das letzte ist dann wieder für das FA interessant. Das möchte dann gerne nachvollziehen können in welcher Höhe die Gewinne erzielt werden, um unter anderem auch feststellen zu können, muss es und wenn ja wie hoch muss es versteuert werden. Also das dadurch erzielende Einkommen.

Fakto: Kleingewerbeschein. Hat bei mir 24 Euro gekostet. Post kommt auch von der IHK, HSK und anderen "Vereinen". Wichtig ist aber eigentlich nur das was vom FA kommt.
 

SempervivumTec

Querkopf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Es besteht halt der kleine Unterschied ob ich jetzt als Künstler meine Künste nur zur Schau stelle (Portfolio, Showroom etc.) oder diese vermarkte. Das letzte ist dann wieder für das FA interessant. Das möchte dann gerne nachvollziehen können in welcher Höhe die Gewinne erzielt werden, um unter anderem auch feststellen zu können, muss es und wenn ja wie hoch muss es versteuert werden. Also das dadurch erzielende Einkommen.

Fakto: Kleingewerbeschein. Hat bei mir 24 Euro gekostet. Post kommt auch von der IHK, HSK und anderen "Vereinen". Wichtig ist aber eigentlich nur das was vom FA kommt.

Hallo Otto,

Finanzamt ist klar. Aber Gewerbe? Soviel ich weiß, ist man als Künstler eben nicht Zwangsmitglied der IHK. Na, ich werd's ja sehen, was noch so an Post eintrudelt :D...
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hallo Otto,

Finanzamt ist klar. Aber Gewerbe? Soviel ich weiß, ist man als Künstler eben nicht Zwangsmitglied der IHK. Na, ich werd's ja sehen, was noch so an Post eintrudelt :D...

Das Gewerbe / der Gewerbeschein hat auch so rein gar nichts mit der IHK und der gleichen zu tun. Wenn du das ganze anmeldest musst du angeben um welche Tätigkeit es geht, was wird ausgeübt? Fotografie, Musik, Elefanten-tanzen-lassen etc. ;) Nach der Anmeldung kommt dann automatisch die zuständige Kammer bei einem an. Das ist aber für das FA völlig ohne belang.

Wenn es keine KG-Anmeldung gibt, ist es ganz wichtig alle Nebeneinnahmen am ende des Jahres beim St-Jahresausgleich anzugeben. Der einfachste Weg ist aber immer noch, vor allem bei regelmäßigen Nebeneinkünften, der Weg über ein / das Kleingewerbe. Sind zwei Amtsgänge - mehr nicht. Der KG wird im übrigen auch nicht beim FA beantragt, sonder bei der Stadt (Rathaus).
 

SempervivumTec

Querkopf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Das Gewerbe / der Gewerbeschein hat auch so rein gar nichts mit der IHK und der gleichen zu tun. Wenn du das ganze anmeldest musst du angeben um welche Tätigkeit es geht, was wird ausgeübt? Fotografie, Musik, Elefanten-tanzen-lassen etc. ;) Nach der Anmeldung kommt dann automatisch die zuständige Kammer bei einem an. Das ist aber für das FA völlig ohne belang.

Wenn es keine KG-Anmeldung gibt, ist es ganz wichtig alle Nebeneinnahmen am ende des Jahres beim St-Jahresausgleich anzugeben. Der einfachste Weg ist aber immer noch, vor allem bei regelmäßigen Nebeneinkünften, der Weg über ein / das Kleingewerbe. Sind zwei Amtsgänge - mehr nicht. Der KG wird im übrigen auch nicht beim FA beantragt, sonder bei der Stadt (Rathaus).

Hallo Otto,

noch so ne Nachteule:D...

Oops, ich dachte, ich hätte mit der Steuererklärung noch reichlich Zeit. Jahresende ist ja man vorbei. Ich glaub, ich muß mal schleunigst beim Finanzamt anrufen. Oha...
Hm, weiß nicht, ob Kleingewerbe für mich überhaupt relevant ist. Bin schließlich hauptberuflich Selbstständig seit ein paar Monaten. Ich muß mich wohl noch mal kundiger machen...
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

noch so ne Nachteule:D...

Ja, durch und durch. Derzeit zwar hauptberuflich nicht. Aber sonst eigentlich immer lieber Nachts am arbeiten. Hat man einfach mehr ruhe und ist um einiges gemütlicher. ;)

Bin schließlich hauptberuflich Selbstständig seit ein paar Monaten. Ich muß mich wohl noch mal kundiger machen...

Ich weiß ja nicht in welchem Gewerbe du selbständig unterwegs bist aber du könntest es mit Sicherheit auch darüber abbrechen. Aber genaueres wissen da nur die zuständigen Ämter, in dem Fall ja das FA.
 

InternetJunkie

Fotoanarchist

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hallo.

Da ich unter anderem auch Fotografie anbiete, habe ich Anfang 2011 ein Gewerbe angemeldet. Das läuft als Einzelgewerbe im Nebenverdienst. Ich bin automatisch Mitglied bei der IHK, hierbei bezahle ich aber keinen Mitgliedsbeitrag. Bei der Gewerbeanmeldung brauchte ich nur meinen Ausweis und ca 20,-€ hinlegen. Seit dem habe ich eine Steuernummer und man bekommt ab und an Post vom zuständigen Finanzamt.

Gruß Alex


Endlich lenkt's mal einer in die richtige Richtung!!!
Was hier an irritierenden Meldungen kursieren ist ja abenteuerlich!

Mach's wie Alex sagt, geh' zum Gewerbeamt und melde ein Gewerbe an! (Gewerbeanmeldung in Hessen 25,- Gewerbeschein zusätzlich 5,- Gebühren sind neu seit 2011) Von dort geht eine Mitteilung an das Finanzamt. Ein paar Wochen später meldet sich das FA bei Dir. Wenn Du schon vorher Rechnungen schreiben musst, meldest Du Dich bei ihnen, damit Du eine Steuernummer bekommst! Fertig.

Danach DARFST Du Rechnungen schreiben. Wenn Du gelegentlich für Firmen arbeiten willst (...und DAS sind die lukrativsten Aufträge) wirst Du um eine Rechnung nicht umhin kommen. Keine Firmen zahlt solche Aufträge schwarz! Wäre ärgerlich, wenn Dir dadurch die guten Aufträge entgehen!

Am Jahresende stellst Du in Form einer Steuererklärung Einnahmen und Ausgaben gegenüber und musst bei einem Gewinn darauf Steuern zahlen.

Ich praktiziere das so seit 2008. Glücklicherweise habe ich einen normalen Ganztagsjob und schreibe in meinem Nebenjob ca. 20 Rechnungen im Jahr. Die Anfangsjahre habe ich ausgenutzt, indem ich reichlich investiert habe und sogar Steuerrückzahlungen bekam. Letztes Jahr habe ich das erste Mal nachgezahlt.

Erfahrung der letzten 4 Jahre: Verkaufe Dich nicht zu billig! Wenn Dir ein Job nicht 100%ig zusagt, lehne ihn ab!
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Endlich lenkt's mal einer in die richtige ... (gekürzt)

Nichts anderes sage ich ja auch die ganze Zeit. Was zu dem ganzen noch hinzukommt, das erst ab einem gewissen (Jahres)Einkommen Steuern fällig werden. Habe mein Gewerbe seit Anfang 2010 angemeldet.

Edit: In NRW hat es einmalig 24 Euro gekostet.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Hallo,
einigen von Euch ist nicht klar, das es einen bedeutenden Unterschied gibt zwischen einem Gewerbebetreibenden und einem Freiberufler.

Zitat Wikipedia Freiberufler:
Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).
Menschen, die freie Berufe ausüben, werden auch als Freiberufler (im Gegensatz zum Gewerbetreibenden) bezeichnet. Die Personen, die in einem Unternehmen die für die Einordnung dieses Unternehmens als freier Beruf notwendige Qualifikation besitzen, werden als Berufsträger bezeichnet.
Zitat Ende

Zitat Gewerbetreibender:
Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Im engeren Sinne versteht man unter Gewerbe die produzierenden und verarbeitenden Gewerbe: Industrie und Handwerk. Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.
Zitat Ende.

Lies die beiden Artikel auf Wiki und Dir wird einiges klarer. Meines Erachtens mußt Du KEIN Gewerbe anmelden. Da Du planst, zum FiAmt zu gehen, bist Du ja schon auf dem richtigen Weg, hier keine Fehler zu machen. Das FiAmt wird auf jeden Fall von Dir Umsatzsteuer und Einkommensteuer wollen.

Grüße
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ich merke schon das sich hier die Meinungen trennen. Was den Artikel in Wikipedia angeht, verstehe ich das so wie Berniecook... An anderer Stelle habe ich widerum gelesen, das ich um ein angemeldetes Gewerbe nicht herum komme, für die von mir beschriebenen Zwecke... :hmpf: hmmm...

Es gibt doch eine Hotline, die bundesweit eingerichtet wurde, um solche Fragen zu klären, und dann zum richtigen Amt weiterzuleiten. Glaubt ihr das bringt was, und weis jemand wie diese Nummer lautet? :)
 

InternetJunkie

Fotoanarchist

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Also Freiberufler ist er schon mal nicht, da er nicht über die besondere berufliche Qualifikation verfügt!

Daher:

Ein Gewerbe wird durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt

Richtig! In diesem Fall also ein Einzelunternehmen! Auch eine einzige Person stellt ein Gewerbebetrieb dar!

...Meines Erachtens mußt Du KEIN Gewerbe anmelden.

Warum? Er hat eine Gewinnerzielungsabsicht und er ist kein Freiberufler!


Da Du planst, zum FiAmt zu gehen, bist Du ja schon auf dem richtigen Weg, hier keine Fehler zu machen. Das FiAmt wird auf jeden Fall von Dir Umsatzsteuer und Einkommensteuer wollen.

Fast richtig! Aber das FA will nur Einkommensteuer. Da er zunächst Kleinunternehmer (<= 17.500 EURO) ist, entfällt die Umsatzsteuer!
 

Jackajack

Nicht mehr ganz neu hier

Ich würde mich eher auf die schöpferische begabung, die ja ebenfalls basis sein kann, beziehen. Ich bin ja kein ausgebildeter Fotograf... ;)

Wer diese Begabung (falls bei mir vorhanden :p) dann kontrollieren oder prügen will, würde mich ebenfalls interessieren :D
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Gewerbe als Fotograf anmelden ?!

Ich würde mich eher auf die schöpferische begabung, die ja ebenfalls basis sein kann, beziehen. Ich bin ja kein ausgebildeter Fotograf... ;)

Wenn du ausgebildeter Fotograf bist, also die klassische handwerkliche Ausbildung durchlaufen hast, ist es in dem Punkt ein qualifizierter Nachweis. Ausbildung = Qualifikation > für den jeweiligen Beruf.

Alles andere kann nur durch aussagekräftige Referenzen belegt werden. Die deine besonderen, und ich meine wirklich besonderen Künste, Fähigkeiten zeigen. Dazu gehört nicht, "Ich knipse" od. "Pixel mal" was feines. Also schon hochwertige Arbeiten die einen gewissen Status haben. Erst dann ist es überhaupt möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.564
Beiträge
1.538.064
Mitglieder
67.487
Neuestes Mitglied
MichaelSEivy
Oben