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Recht auf Namensnennung

Rata

Weil als nächstes der Architekt des Hotels dann am am Gebäude eine Werbetafel anbringen möchte. Und der Gartenbauer draußen. Und der Koch auf jedem servierten Teller.?

Gibt es auch :)
Bei namhaften „Werken“ wird der Schöpfer auch regemäßig erwähnt, in der Presse, im Fremdenführer, im Gastronomieführer...


Auf Anfrage kann man mit den Infos ja gerne (wahrheitsgemäß) rausrücken. Aber eine Werbefläche für den Fotografen freihalten... Warum gerade für Ihn?

So ganz bin ich da tatsächlich immer noch nicht hintergestiegen.

§ 13 UrhG :p Basis ist das Urheberpersönlichkeitsrecht.

Der Architekt ergibt sich übrigens aus den Bauplänen und der Koch ist in der Handwerksrolle eingetragen. Urheber ist also geklärt.
Gartenbauer? Na ja, na ja, ob da tatsächlich ein „Werk“ draus entsteht, das mag dahingestellt bleiben. In Großprojekten sicherlich, aber auch dann steht der „Schaffende“ an maßgeblicher Stelle, im Führer zur Bundesgartenschau oder ähnlichem.



Wo also sollte der ungenannte Fotograf seine „Anerkennung“ über den schnöden Mammon hinaus hernehmen, wenn nicht aus dem verbrieften Recht, an passender Stelle – Impressum zum Beispiel – benannt zu werden? :confused:


Lieber Gruß
Rata
 

Fotografie

patrick_l

Hat es drauf

Seit über zehn Jahren kann sich ein jeder unter minimalistischen Voraussetzungen „Fotograf“ schimpfen, ob er etwas „drauf hat“ oder ob nicht, spielt keine Rolle.
Ist ja nicht nur bei Fotografen der Fall. Das kann man auf sämtliche Medienberufe und einige andere eins zu eins übertragen. Da die Spreu vom Weizen zu trennen dann Aufgabe all jener ist, die solch einen Dienstleister in Anspruch nehmen wollen oder müssen.

Fairerweise muss man sagen, das es ebenso ungelernte Personen gibt, die gelernten Personen im längen voraus sind. Entweder weil sie mit einer viel größeren Passion dabei ihren Job nachgehen, oder weil sie sich mangels Ausbildung doppelt den Ar** aufreißen und nicht in ihrem Denken so festgefahren sind.

Liebe Grüße, Patrick
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

Wo also sollte der ungenannte Fotograf seine „Anerkennung“ über den schnöden Mammon hinaus hernehmen, ...
Vielleicht liegt der Fehler in meiner Denkweise, nämlich dass ich davon ausgehe, dass sein Job mit dem Salär abgegolten ist (so wie in vielen allen anderen Berufen auch). Und auch der Architekt ist mit seiner Unterschrift auf den Bauplänen ja nicht gleich so öffentlich ersichtlich wie jemand, der in einem Impressum erwähnt wird.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Über Preise zu diskutieren macht afaik keinen Sinn. Es ist so, wie es ist. Und das Problem haben auch andere Branchen. Ich kenne z.B. eine Rocksängerin - eine echte Ikone!!! Ihr wollt nicht wissen, für wie wenig die durchs Land tingelt. Es ist beschämend. Aber jeder der bissel paar Töne rausbringt und nichts dafür haben will, wird von den meisten kleinen Veranstaltern mit Kusshand genommen.
Man hat einfach keine Garantie, immer hochbezahlt zu sein. Wenn es nicht mehr zum Leben reicht, dann muss man was anderes machen. Jammern hilft da nicht.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Fairerweise muss man sagen, das es ebenso ungelernte Personen gibt, die gelernten Personen im längen voraus sind. Entweder weil sie mit einer viel größeren Passion dabei ihren Job nachgehen, oder weil sie sich mangels Ausbildung doppelt den Ar** aufreißen und nicht in ihrem Denken so festgefahren sind.

Liebe Grüße, Patrick
Du sprichst mir aus der Seele. Was ich schon für einen Pfusch bei Kfz-MEISTERBETRIEBEN erlebt habe. Ich hab einen Hobbyschrauber um die Ecke, dem traue ich zehnmal mehr zu, als vielen sog. "Fachwerkstätten".
 

Rata

Fairerweise muss man sagen, das es ebenso ungelernte Personen gibt, die gelernten Personen im längen voraus sind. Entweder weil sie mit einer viel größeren Passion dabei ihren Job nachgehen, oder weil sie sich mangels Ausbildung doppelt den Ar** aufreißen und nicht in ihrem Denken so festgefahren sind.

Ich war seinerzeit auch reiner Autodidakt und was wurde nicht alles – auch rechtlich :p – versucht, mich loszuwerden, abzuwürgen.
Interessanterweise hat die von Innungsbetrieben zur Hilfe angerufene Handwerkskammer seinerzeit nicht unterstützend eingreifen wollen, weil sie meine Arbeiten für zu gut hielt, man stufte mich als „Künstler“ ein :cool:
Das erforderte viel Mut seitens der Kammer, denn die reine Gesetzeslage sprach eindeutig gegen mich.


Was Deine Anmerkung anbelangt, lieber Patrick, ich hab das immer so erklärt: der Autodidakt geht ohne stupide Ausbildung – unbelastet! – an die „Sache“ heran, daraus resultiert eine kreative Flexibilität.

Heute kann man das wohl nicht mehr so ausdrücken, zum damaligen Zeitpunkt in den 70ern stimmte das; heute wird viel Kreativität fördernder ausgebildet und „berufsbildend geformt“. Und das ist gut so!



Lieber Gruß
Rata
 
T

TroPhoto

Guest

Weil als nächstes der Architekt des Hotels dann am am Gebäude eine Werbetafel anbringen möchte. Und der Gartenbauer draußen. Und der Koch auf jedem servierten Teller.

Das ist mit Verlaub gesagt übertriebener Quatsch! Aber genau solche Reaktionen kenne ich zu genüge, Fakt ist aber, das die Pflicht des Quellnachweis sogar gesetzlich geregelt ist. Wie man sein Recht durchsetzt, das ist sicher ein Thema für sich und kann nicht verallgemeinert werden. Auf diesem Niveau macht es auch keinen Sinn zu diskutieren.

Die Crux kam mit der Freigabe des Begriffes „Fotograf“ im Jahr 2006. Ich war in den 70ern und Anfang der 80er im Bereich photo design tätig. Hoch bezahlt, ...damals :) Danach habe ich nur noch für eigene Projekte gearbeitet.

OK, da gebe ich Dir Recht. Ist auch ein bisschen der Fluch des digitalen Zeitalters, damit scheint für manchen alles leichter, aber nicht besser. Wir Fotografen können nur durch unsere Arbeit und Service überzeugen. Ich bin selbst immer wieder überrascht, mit welchen Ergebnissen die Leute Heute zufrieden sind. Oft höre ich "war ja nur eine einfache Kamera oder ist ja nur für so". Das gab es zur analogen Zeit nicht, da waren die Leute kritischen. Heute heißt es " Masse statt Klasse", leider.
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Das ist mit Verlaub gesagt übertriebener Quatsch! Aber genau solche Reaktionen kenne ich zu genüge, Fakt ist aber, das die Pflicht des Quellnachweis sogar gesetzlich geregelt ist. Wie man sein Recht durchsetzt, das ist sicher ein Thema für sich und kann nicht verallgemeinert werden. Auf diesem Niveau macht es auch keinen Sinn zu diskutieren.
Ich sehe das nicht als übertriebenen Quatsch an. Übertriebener Quatsch ist es, dass Fotografen Sonderrechte bei der Namensnennung haben, für die es keinen zwingenden Grund gibt, wenn man das "Werk" in Auftrag gegeben und bezahlt hat. Es sollte in der Pflicht des Auftragsnehmers liegen, die Verwendungsbedingungen genau zu definieren.
Schließlich ist dieser Vertragspartner und wir haben i.A. Vertragsfreiheit.

Wenn ich einen Maler beauftrage, ein Bild an meine Hauswand zu malen, dann bin ich auch nicht verpflichtet, seinen Namen darunter zu schreiben.

Mag sein, dass der Fotograf in diesem Fall und in dieser Instanz Recht hat. Es kann aber auch sein, dass eine weiter Instanz das Urteil zugunsten des Hoteliers kippt.
Nach meiner bescheidenen Meinung geht es hier nur ums Abkassieren, denn er hat die Leistung schließlich erbracht und wurde bezahlt.
 
E

essdreipro

Guest

mir scheint's es werden die 'Prioritäten' - mal wieder - zu sehr verschoben...

hier bestand jemand auf sein Recht...

ob ich ihm dabei folgen kann, ist sekundär, bzw. ist völlig unwichtig...

so wie ich es verstanden habe, ist der Auftraggeber - auch nach
AUFFORDERUNG durch den Fotografen - der Nennung des Fotografen
nicht nachgekommen... und das ist - so wie ich es verstehe - geltendes
Recht...

dass die Reaktion des Auftragsgebers schlussendlich in einem 'Rechtsstreit'
endet, war vorprogrammiert...

mir wird zu oft der Betroffene - in diesem Falle der Fotograf - als 'raffgierig',
oder 'Geld-geil' bezeichnet... wie ist es mit der anderen Seite...?

ihn - nach dem man ihm auf die Finger geklopft hat - mit so windigen
Erklärungen, wie "ach ja...? habe ich ja gar nicht gewusst..." von
dannen ziehen lassen..?

oder wie klingt es in Fachforen...?

was stellt sich der Fotograf so an..? ist doch prima 'kostenlose' Werbung
für ihn...


alles Mumpitz... gutes Geld für gute Arbeit... reden, statt raten...

entspannt - vorher zwischen den Parteien...

und nicht nachher gezwungen vor Gericht...
 
T

TroPhoto

Guest

mir wird zu oft der Betroffene - in diesem Falle der Fotograf - als 'raffgierig',
oder 'Geld-geil' bezeichnet... wie ist es mit der anderen Seite...?

das verstehe ich jetzt nicht, wieso sind es immer die Fotografen Das hat nichts mit "Geld-geil" zu tun, es ist sein gutes Recht. Ich möchte die Frage mal rum drehen, wo ist das Problem, den Quellnachweis zu führen? Es ist ja nicht zwingend erforderlich diesen direkt unter das Bild zu schreiben. Das ist genau das gleich wie der "Bilderklau" im Netz, wieso glauben einige "Besserwisser" das ihnen alles gehört was die sich krallen können? Ich nehme ja auch keine Ware aus dem Regal und gehe ohne zu zahlen, nur weil die Ware da halt lag.

Ich sehe das nicht als übertriebenen Quatsch an. Übertriebener Quatsch ist es, dass Fotografen Sonderrechte bei der Namensnennung haben, für die es keinen zwingenden Grund gibt, wenn man das "Werk" in Auftrag gegeben und bezahlt hat. Es sollte in der Pflicht des Auftragsnehmers liegen, die Verwendungsbedingungen genau zu definieren.
Schließlich ist dieser Vertragspartner und wir haben i.A. Vertragsfreiheit.

hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, wieso Sonderrecht? Hätte, wie in diesem Beispiel, der Hotelier die Bilder selber machen können? Ich denke NEIN, hier war die Erfahrung und das Können eines Fotografen gefragt.
Aber noch was anderes, auch der Fotograf darf mit seinem Kundenmaterial nicht machen was er will! Er darf z:b: ohne die Erlaubnis des Auftraggebers jetzt auf seiner Web Seite keine Werbung mit den Bildern machen! Das kann sonst teuer für den Fotografen werden.

Was für mich ein Zeichen dafür ist, dass es durchaus ein Unverständnis gegenüber solchen Regelungen für einzelne Berufsgruppen gibt (auch bei mir). Deswegen gleich von "diesem Niveau" zu sprechen halte ich für ebenso auf "diesem Niveau" angesiedelt.

Unverständnis, ich halte es jeden falls so, das ich für alle Fotoaufträge einen Vertrag fertige wo alles drin steht, wird von Beiden unterschieben und da gab es noch keine Probleme.
Mit "Niveau" meinte ich den Vergleich, wie von mir ober geschrieben, wird hier wieder Äpfel mit Birnen verglichen ohne wirklich zu wissen, was gewesen ist und das es eine eindeutige Rechtslage im UrhG Abschnitt 2 §§ 12 - 14 gibt.
 
E

essdreipro

Guest

@TroPhoto ...

sorry, dass ich mich damit missverständlich ausgedrückt habe...

ich bemängele, dass es IMMER der Fotograf ist, der bei einem 'Zwist'
schlecht wegkommt, oder aber - wie von mir geschrieben - dabei so
bezeichnet wird...

ich bin völlig bei dir... sein gutes Recht... aber viele, die das noch nicht
erlebt haben, wie andere 'fein Geld' mit diesen Werken verdienen, können
sich schlecht vorstellen, dass ein Fotograf die 'Krawatte' kriegt, wenn sie/er
- mal wieder - entdecken, das sie abgezockt wurden...
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

so wie ich es verstanden habe, ist der Auftraggeber - auch nach
AUFFORDERUNG durch den Fotografen - der Nennung des Fotografen
nicht nachgekommen... und das ist - so wie ich es verstehe - geltendes
Recht...



Es war eben nicht so, wie du es verstanden hattest. Der Hotelier hatte kein Problem damit, nachträglich noch den Fotografen zu nennen. Er hat dem Recht somit genüge getan:

"Der Fotograf verlangte daraufhin von dem Hotel die Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 958,72 Euro. Daraufhin ergänzte das Hotel auf seiner Internetseite den Fotografenhinweis, zahlte jedoch keinen Schadensersatz. Der Fotograf erhob Klage vor dem Amtsgericht München."

Nein, die zusätzliche Geldforderung ist und bleibt in meinen Augen eine hinterfotzige Abzockstrategie, denn einen wirklichen Schaden ist dem Fotografen dadurch nicht entstanden.
 
E

essdreipro

Guest

okay... Du fährst bei 'Rot' über die Ampel... wirst dabei erwischt...

sollst als Strafe Euronen abdrücken... was Du natürlich nicht machst,
weil Du dich ab sofort an die Regeln hältst...

das wird JEDE Strafverfolgungsbehörde aber so was von überzeugen...
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

hier werden Äpfel mit Birnen verglichen, wieso Sonderrecht? Hätte, wie in diesem Beispiel, der Hotelier die Bilder selber machen können? Ich denke NEIN, hier war die Erfahrung und das Können eines Fotografen gefragt.
Aber noch was anderes, auch der Fotograf darf mit seinem Kundenmaterial nicht machen was er will! Er darf z:b: ohne die Erlaubnis des Auftraggebers jetzt auf seiner Web Seite keine Werbung mit den Bildern machen! Das kann sonst teuer für den Fotografen werden.

"Soweit in dem Vertrag die "unbeschränkten Nutzungsrechte" dem Hotel eingeräumt werden, ist darin nicht der Verzicht auf die Namensnennung beinhaltet. Grundsätzlich muss der Name des Fotografen genannt werden."

DAS musste der Hotelier nicht wissen können. Wenn man unbeschränkte Nutzungsrechte vereinbart hat, dann kann man guten Gewissens davon ausgehen, dass es keine Fallstricke gibt. Insofern ist das schon ein Sonderrecht für den Fotografen.

Ob er die Fotos selber hätte machen können? Meine Meinung ist definitiv: JA!
Mit den heutigen Smartphones und entsprechenden Apps kann jeder Laie Fotos machen, welche andere Laien - und das sind i.d.R. die meisten - zufrieden stellen. Ich gehe mal davon aus, dass dieses Hotel kein exklusives Fotoprofi- und Bildbearbeiterhotel ist, sondern überwiegend Laien dort absteigen.
Sorry, aber für einen Webauftitt reichen solchen Schnappschüsse durchaus aus.
Dazu braucht man i.d.R. keine hochwertige Profiausrüstung.

Der Fotograf hat der Branche damit einen Bärendienst geleistet. Denn dieser Hotelier wird ganz sicher keinen Fotografen mehr beauftragen. Und andere, die von diesem Urteil Kenntnis erlangen vermutlich auch nicht.
 
E

essdreipro

Guest

okay...

ich kenne an , dass wir uns hier nur im Kreis drehen...

Du hast eine andere Sicht der Dinge, als ich....
 

Bertram_Heinrichs

Aktives Mitglied

Hier geht es doch gar nicht ums Recht. Das ist nichts anderes als Abmahnabzocke. Wegen solchen lapidaren Firlefanz werden Gerichte geflutet und wirklich wichtige Sachen werden dadurch verzögert. Das betrifft uns alle - und zwar nachteilig!
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, den Rechtssuchenden aufzuerlegen, selbst erst mal nachzuweisen, dass er versucht hat, eine gütliche Einigung herbeizuführen, statt gleich zu einem Anwalt zu rennen und die Sache unnötig zu verteuern.
Das sind doch nur ABM-Maßnahmen für Winkeladvokaten! Mit Rechtsvertretung hat das rein gar nichts mehr zu tun.
Recht wem Recht zusteht - aber nicht jedes Mittel darf den Zweck heiligen.
 

Dudlhofer

Aktives Mitglied

Wenn ich einen Maler beauftrage, ein Bild an meine Hauswand zu malen, dann bin ich auch nicht verpflichtet, seinen Namen darunter zu schreiben.

Ich geb Dir mit all Deinen Ausführungen uneingeschränkt recht, mit Ausnahme dieses Satzes. Dass dem Maler sein Werk zugeordnet werden kann, dafür wird er schon selbst sorgen, nämlich mit einer entsprechenden Signatur innerhalb des Bildes.
 

Rata

Isch jlöv, dat der Bertram ‘ne Anstrische jemehnt hät :p



Lieber Gruß
Rata

PS: Mal zum Nachdenken ;) Wenn Du einen Text verwendest, egal wo, mußt Du auch die Quelle benennen, mindestens den Autor.
Frag mal den T-v&z-G, der kann Dir das genau auseinanderklamüsern :D
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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